Photovoltaikanlagen für die Eigenversorgung
Viele Privatpersonen entscheiden sich aus ökologischen und ökonomischen Gründen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach. Dabei müssen jedoch auch steuerliche Aspekte beachtet werden:
Grundsätzlich stellen Einkünfte aus der Einspeisung von elektrischer Energie aus der eigenen Photovoltaikanlage in das öffentliche Netz Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar, sofern der Veranlagungsfreibetrag von EUR 730 überschritten wird. Auch wenn die Einspeisetarife derzeit eher gering ausfallen, könnte der Veranlagungsfreibetrag bald überschritten werden.
Für den aus der Photovoltaikanlage selbst erzeugten und verbrauchten Strom fällt keine Elektrizitätsabgabe an.
NEU ab 01.04.2025: Die Umsatzsteuerfreiheit für PV-Anlagen fällt wieder weg. Somit sind neue PV-Anlagen ab sofort wieder umsatzsteuerpflichtig mit 20%.