Firmenwagen
Ich will meinem Dienstnehmer einen Firmen-PKW zur Verfügung stellen. Wie stelle ich den Privatanteil fest?
Österreichische Dienstnehmer zahlen für die Privatnutzung von Firmenautos Lohnsteuer. Fahrten vom Wohnort zum Arbeitsort zählen als Privatnutzung. Bei Dienstnehmern ist in jedem Fall der Sachbezug nach der Sachbezugsverordnung festzustellen. Seit 2016 hängt die Höhe des Sachbezugs von den CO2-Emissionen des Fahrzeugs ab. Der CO2 Grenzwert, der die Höhe des Sachbezugs bestimmt, wird jährlich gesenkt.
Mit 01.04.2020 wurde der maximale CO2-Emissionswert vom NEFZ-Wert auf den WLTP-Wert umgestellt.
AB 01.01.2025 NEUE CO2 GRENZWERT VON 126 GRAMM PRO KILOMETER
Ab 01.01.2025 gilt der neue CO2 Emissions-Grenzwert von 126 Gramm pro Kilometer. Der Zuschlag zur Lohnsteuerbemessungsgrundlage gilt ab dem Jahr der Anschaffung für die gesamte Dauer der Nutzung. Für 2025 beträgt der Sachbezug für privat genutzt Firmenfahrzeuge:
> 126 g/km CO2 Emissionen = 2% Zuschlag zur Lohnsteuerbemessungsgrundlage (maximal 960 Euro)
< 126 g/km CO2 Emissionen = 1,5% Zuschlag zur Lohnsteuermessungsgrundlage (maximal 720 Euro)
0 g/km Emissionen = Sachbezug entfällt zur Gänze
BERECHNUNG DER ANSCHAFFUNGSKOSTEN
Als Anschaffungskosten bei Neufahrzeugen gelten die tatsächlichen Anschaffungskosten (inkl. Sonderausstattung), die Umsatzsteuer und die Normverbrauchsabgabe. Bei neuen Leasingfahrzeugen sind die für die Berechnung der Leasingrate relevanten Anschaffungskosten maßgeblich. Können bei einem Gebrauchtfahrzeug die tatsächlichen Anschaffungskosten beim ersten Erwerb des Fahrzeugs nicht nachgewiesen werden, dann ist der damalige Listenpreis anzusetzen. Für Gebrauchtfahrzeuge ist der CO2-Grenzwert im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs maßgeblich.
JÄHRLICHE CO2 GRENZWERTE
2017: 127 g/km
2018: 124 g/km
2019: 121 g/km
2020: 118 g/km (bis 31.03. gem. NEFZ-Wert) / 141 g/km (ab 01.04. gem. WLTP-Wert)
2021: 138 g/km
2022: 135 g/km
2023: 132 g/km
2024: 129 g/km
2025 oder später: 126 g/km
(Stand: 01/2025)