Wie Sie 2022 noch Steuern sparen können

  1. Degressive Abschreibung:
    Für nach dem 30.06.2020 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter kann die Abschreibung mit einem unveränderlichen Prozentsatz von bis zu 30% vom jeweiligen (Rest)Buchwert erfolgen. (Ausnahmen bestehen für Gebäude, KFZ, unkörperliche Wirtschaftsgüter, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Anlagen iZm der Förderung von fossilen Energieträgern) --> die degressive Abschreibung kann bis zum 31.12.2022 gewählt werden.
  2. Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben noch heuer tätigen
    jede Quittung  für beruflich verursachte Ausgaben kann Geld sparen.  
  3. Kleinere Anschaffungen bis 800,-- sind sofort Aufwand
    Anschaffungen  unter 800,-- können im Anschaffungsjahr voll geltend gemacht werden. Liegt der  Wert darüber, müssen die Anschaffungskosten mittels Afa auf die gewöhnliche  Nutzungsdauer verteilt werden.    --> Die GWG-Grenze steigt ab 01.01.2023 auf EUR 1.000,-.
  4. 730,-- EUR steuerfrei durch selbständige Nebenjobs
    Arbeitnehmer können  jährlich 730,-- EUR (nach Abzug von Werbungskosten gerechnet) dazuverdienen.  
  5. Arbeitnehmerveranlagung 2017 nicht vergessen!
    Arbeitnehmer haben 5  Jahre Zeit, Werbungskosten, Sonderausgaben etc. geltend zu machen.    
  6. Außergewöhnliche Belastungen in einem Jahr zusammenfassen
    Hierbei geht  es z.B. um Arztkosten, die allerdings nur dann geltend gemacht werden können,  wenn die Summe über dem persönlichen Selbstbehalt liegt. Dieser beträgt  ungefähr ein Monatsgehalt.  
  7. Gewinnfreibetrag für Selbständige optimieren
    Als Gewinnfreibetrag kann  eine fiktive Betriebsausgabe von 15% des Jahresgewinns geltend gemacht werden.  Für die ersten 30.000,-- Jahresgewinn kann das ohne besondere Voraussetzungen  erfolgen, für Gewinnbeträge darüber muss auch eine entsprechende Hinterlegung  durch Anlagevermögen und/oder Wertpapiere erfolgen. Daher sollte man im  Idealfall kurz vor Jahresende überschlagsmässig das vorläufige Ergebnis  ermitteln, um hier noch optimiert handeln zu können.  
  8. Gemischte Dienstreisen mit Privatanteil besser absetzbar
    Die  Absetzbarkeit von Dienstreisen, die mit einer Privatkomponente gespickt sind,  hat sich seit einer UFS-Entscheidung merkbar verbessert.  
  9. Der Klassiker: Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter
    Insgesamt darf ein Unternehmen jährlich 365 EUR pro Mitarbeiter für Weihnachtsfeiern und Betriebsausflüge ausgeben. Dazu kommen noch Geschenke bis 186 EUR pro Mitarbeiter und Jahr. Der Gesamtbetrag kann auch auf mehrere Firmenevents verteilt werden.
  10. Spenden und Sparen
    Helfen sie doppelt. Der Spendenorganisation durch ihre Spende und sich selbst durch Steuerersparnis. Achten Sie bei Ihren Spenden darauf, dass sie einer spendenbegünstigten Organisation (Liste ist auf der Webseite des BMF zu finden) zufliessen und Sie für Ihre Spende auch eine entsprechende Bestätigung erhalten.
Nach oben