Spenden

Seit 1.1.2017 werden Spenden automatisch berücksichtigt - wie funktioniert das?

Die Spendenabsetzbarkeit ist seit 1.1.2017 neu geregelt.
Ihre Spenden werden von den Spendenorganisationen seit 2017 verpflichtend direkt an Ihr Finanzamt gemeldet und erstmals automatisch in Ihre (Arbeiternehmer/innen)Veranlagung für das Jahr 2017 übernommen.

Die von Ihnen geleisteten Beträge werden automatisch in Ihrer Veranlagung berücksichtigt und sind somit steuerlich absetzbar, wenn Sie der Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Wichtig dabei ist, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise Ihres Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt.

Sie können dabei jede herkömmliche Zahlungsanweisung (Erlagschein) verwenden, indem Sie Ihren korrekten Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum im "Verwendungszweck" angeben. Beachten Sie bitte, dass diese Informationen nur übermittelt werden, wenn das Feld "Zahlungsreferenz" nicht ausgefüllt ist.

Das heißt, Sie brauchen Ihre Spendenzahlungsanweisung (Spendenerlagschein) nicht mehr aufzuheben und sich nicht mehr um die Eintragung Ihrer Spenden in Ihre (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung zu kümmern, wenn Sie Ihre Spende steuerlich absetzen möchten.

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