Fiskal-LKW

Was ist ein Fiskal-LKW?

Wenn sie als Unternehmer die Anschaffung eines Kraftfahrzeugs überlegen, gibt es die Möglichkeit, einen so genannten Fiskal-LKW zu erstehen.

Als Fiskal-LKW gelten Kastenwagen, Kleinlastkraftwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse. Es gibt eine Liste vom Bundesministerium für Finanzen (BMF), in der alle Fiskal-LKW verzeichnet sind.

Wird ein Fiskal-LKW nach dem Kauf umgebaut, kann das zum Verlust der steuerlichen Vorteile führen.

 

Welche Vorteile bringt ein Fiskal-LKW?

Der Fiskal-LKW bietet ihnen verschiedene steuerliche Begünstigungen:

Einerseits ist ein Vorsteuerabzug möglich, andererseits ist eine kürzere steuerrechtliche Abschreibungsdauer statt der zwingenden acht Jahre erlaubt. Der Fiskal-LKW zählt auch zu den begünstigten Wirtschaftsgütern, die maßgeblich sind für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.

Darüber hinaus entfällt im Falle einer Anschaffung eines Fiskal-LKW die Angemessenheitsprüfung, die normalerweise bei der Anschaffung eines Personenkraftwagens – so die Anschaffungskosten 40.000 EUR übersteigen – durchgeführt werden muss.

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