Einzelunternehmen oder GmbH

Einzelunternehmen oder GmbH

Bei der Gründung eines Unternehmens fragt man sich oft, was gescheiter ist: Eine GmbH oder ein Einzelunternehmen? Mit welcher Rechtsform zahle ich die geringsten Steuern? Was ist für mich besonders vorteilhaft?
Die einzig richtige Antwort in diesem Fall ist: "Es kommt darauf an ...".

Zum Einen gibt es keine gescheiten oder blöden Rechtsformen, sondern nur passende oder unpassende. Zum Anderen ist die Wahl der Rechtsform immer von vielen Kriterien abhängig. Es geht in diesem Zusammenhang bspw. um Haftung, Gewerberecht, Prüfungs- und Publizitätsvorschriften, Sozialversicherung, Mietrecht etc. etc.

Und welche Rechtsform aus steuerlicher Sicht wie wirkt zeige ich Ihnen hier:
Durch die Steuerreform 2015/2016 sinkt die Einkommensteuer in der Regel. Der Eingangssteuersatz sinkt von 36,5 % auf 25 %, der Steuersatz von 50 % greift erst ab einem Einkommen von EUR 90.000,-- p.a. und nicht schon bei EUR 60.000,-- wie bisher. Die Progressionskurve wird flacher. Erst ab einem Einkommen von EUR 1,000.000,-- greift der neue Spitzensteuersatz von 55 %.

Bei der GmbH hingegen erhöht sich die Steuer auf Ausschüttungen von 25 % auf 27,5 %. Die Körperschaftsteuer bleibt unverändert bei 25 %. Daraus ergibt sich bei Ausschüttung des gesamten Gewinnes folgendes Bild: von EUR 100,-- Gewinn kassiert der Staat EUR 25,-- als Körperschaftsteuer und von den restlichen EUR 75,-- nochmals 27,5 % Kapitalertragsteuer, das sind EUR 20,63. Gemeinsam mit der Körperschaftsteuer sind das EUR 45,63 oder 45,63 %. Schüttet die GmbH die Gewinne nicht aus, beträgt der Steuersatz 25 % an Körperschaftsteuer.

Vergleicht man also die beiden Rechtsformen in steuerlicher Hinsicht, so ist wesentlich, ob der Gewinn ausgeschüttet wird oder im Unternehmen verbleibt. Verbleibt der Gewinn vollständig im Unternehmen, dann muss man den Einkommensteuertarif unter Ausnutzung des Gewinnfreibetrages mit der 25 %-igen Körperschaftsteuer vergleichen.

Lösung: Bis zu einem Gewinn von EUR 58.000,-- ist das Einzelunternehmen günstiger, darüber die GmbH. Aber wer will und kann schon das Geld zur Gänze im Unternehmen belassen? Bei Vollausschüttung des Gewinns ist jedenfalls der Einkommensteuertarif mit der Gesamtsteuer der GmbH von 45,63 % zu vergleichen. Und diesen Einkommensteuersatz erreicht man bei einem Einkmmen von EUR 795.000,--. D.h. bis zu einem Gewinn von knapp EUR 800.000,-- sind Einzelunternehmen deutlich günstiger. Bei einem Gewinn von EUR 70.000,-- bezahlt das Einzelunternehmen um EUR 13.000,-- weniger Ertragsteuern, bei einem Gewinn von EUR 150.000,-- sind es sogar EUR 15.300,--.

Wie sieht die Berechnung aus, wenn nur ein Teil ausgeschüttet wird?
Werden lediglich 30 % des Gewinns ausgeschüttet, ist die GmbH b einem Gewinn von EUR 98.000,-- günstiger. Bei 50 % sind es EUR 148.000,--, bei 70 % sind es schon EUR 246.000,-- und bei Vollausschüttung die oben beschriebenen EUR 795.000,--.

Zusammenfassend kann aus steuerlicher Sicht gesagt werden, dass durch die Steuerreform die steuerliche Attraktivität der GmbH abnimmt. Der Effekt ist umso größer, je mehr vom Gewinn ausgeschüttet wird.

(Stand 11/2015)

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